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Reparaturauftrag
Hinweise und Informationen zur Abwicklung
Für den Fall, dass Ihre Telefonanlage oder Ihre Türsprechstelle einmal nicht funktioniert, bieten wir Ihnen gerne unseren Reparaturservice an. Innerhalb der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten entstehen Ihnen natürlich keine Reparaturkosten, sofern der von uns festgestellte Fehler unter die Gewährleistungsansprüche fällt. In diesem Fall sollten Sie vor dem Einsenden eines Gerätes sicherstellen, dass der festgestellte Fehler nicht durch falsche Bedienung oder Installation bzw. durch nicht aktuelle Software und Firmware verursacht wurde. Bei Geräten welche zur Reparatur auf Gewährleistung eingeschickt werden und bei uns ohne erkennbaren Fehler geprüft werden bzw. bei Geräten die ohne ein ausgefülltes Reparaturformular (Fehlerbeschreibung) und ohne Kopie des Kaufbeleges bei uns eintreffen stellen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25.- EUR in Rechnung. Für alle Reparaturen können Sie vorab auch einen verbindlichen Kostenvoranschlag erhalten:
Gerät wird zum Kostenvoranschlag eingeschickt:
Wir erstellen für Ihr Gerät einen verbindlichen Kostenvoranschlag und berechnen bei Ablehnung der Reparatur für die Erstellung des Kostenvoranschlages eine Pauschale von 25.- EUR Bei Genehmigung des Kostenvoranschlages werden nur die Reparaturkosten berechnet.
Ablauf der Reparaturbearbeitung:
- Drucken Sie den Reparaturauftrag aus.
- Füllen Sie den Reparaturauftrag vollständig aus.
- Geben Sie eine detaillierte Fehlerbeschreibung an.
- Unterschreiben Sie den Reparaturauftrag (mit der Unterschrift stimmen Sie unseren Reparaturbedingungen zu)
- Legen Sie den Reparaturauftrag und gegebenenfalls die Kopie des Kaufbeleges (Garantie) dem Gerät bei.
- Senden Sie das defekte Gerät auf Ihre Kosten an:
Weitere Informationen:
- Bitte füllen Sie für jedes Gerät ein separates Reparaturformular aus
- Senden Sie uns nur komplette Geräte
- Ohne unterschriebenen Reparaturauftrag mit detaillierter Fehlerbeschreibung kann keine Abwicklung erfolgen. Es werden 25.- EUR Bearbeitungspauschale berechnet.
- Wird bei einer Reparatur innerhalb der Garantie/Gewährleistung ein Fehler, der nicht unter die Gewährleistungspflicht fällt festgestellt, wird Ihnen dies mitgeteilt und gegebenenfalls ein Kostenvoranschlag erstellt.
- Unzureichend frankierte oder unfrei zugesendete Geräte werden nicht angenommen.
- Weiterhin gelten unsere AGBs